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Auszug aus der Homepage der Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes eG (IGP):
Land entlastet die Eltern bei den Schüler-Abos im Land
Baden-Württemberg entlastet ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Sonntag: „Das Land Baden-Württemberg erstattet den Eltern in Baden-Württemberg eine Monatsrate der Schülerzeitkarten ihrer Kinder. Diese Maßnahme soll die Familien dafür entschädigen, dass im Januar und auch über weite Teile des Februars die Schulen geschlossen waren und nur die Abschlussklassen Präsenzunterricht hatten.“ Die Schülertickets blieben deswegen zu weiten Teilen ungenutzt. Da nachträgliche Erstattungen immer einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen, wird die Erstattung wie im vergangenen Jahr dadurch bei den Eltern ankommen, dass ein späterer Monat nicht abgebucht wird. Konkret wird den Kundinnen und Kunden die Rate für April erlassen, die im Monat März noch im Abo sind.
Aufgrund des ausgesetzten Präsenzbetriebs der Schulen zum Jahreswechsel wird das Abo im April erstattet
Baden-Württemberg entlastet ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Sonntag: „Das Land Baden-Württemberg erstattet den Eltern in Baden-Württemberg eine Monatsrate der Schülerzeitkarten ihrer Kinder. Diese Maßnahme soll die Familien dafür entschädigen, dass im Januar und auch über weite Teile des Februars die Schulen geschlossen waren und nur die Abschlussklassen Präsenzunterricht hatten.“ Die Schülertickets blieben deswegen zu weiten Teilen ungenutzt. Da nachträgliche Erstattungen immer einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen, wird die Erstattung wie im vergangenen Jahr dadurch bei den Eltern ankommen, dass ein späterer Monat nicht abgebucht wird. Konkret wird den Kundinnen und Kunden die Rate für April erlassen, die im Monat März noch im Abo sind.
Minister Hermann erklärte: „Viele Eltern haben in den vergangenen Wochen erneut enormes leisten müssen. Sie an dieser Stelle zugleich finanziell zu entlasten und ihnen für ihre Treue zum ÖPNV zu danken, ist mir ein wichtiges Anliegen.“
Für die Eltern wird es dabei zu keinem Verwaltungsaufwand kommen. Alle Schüler-Abos, die im März laufen werden im April von der Zahlung freigestellt. Eltern, deren Kinder mit Fahrten außerhalb des ÖPNV befördert werden, werden erneut gleichgestellt. Die gesamte Maßnahme wird mit 20 Mio. Euro beziffert, die das Land aus der Haushaltsrücklage Corona bereitstellt.
Die Maßnahme ist zugleich Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der Einnahmen im ÖPNV. Denn vor allem im ländlichen Raum sind Schülerzeitkarten ein wichtiger Faktor zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Käme es hier zu einer dauerhaften Abwanderung von Bahnen und Bussen, hätte dies große Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Verkehre mit der Folge von Angebotseinschränkungen.
Zugleich will das Landeskabinett frühzeitig seine Beteiligung an einer Weiterführung des Rettungsschirms für den ÖPNV im Jahr 2021 beschließen. Hier wird eine erneute Beteiligung der Bundesregierung erwartet.
Änderungen ab dem 01.03.2021 bei den Bildungs- und Teilhabepaketen
Die verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) II, XII, Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gibt es nun seit 10 Jahren. Zuletzt wurde das Paket deutlich durch das Starke-Familie-Gesetz zum 01.08.2019 angepasst und verbessert.
Die Grundvoraussetzung für einen Anspruch sind in der Regel:
- der Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB II durch das JobCenter Reutlingen oder
- von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII vom Sozialamt der Stadt Reutlingen oder dem Kreissozialamt Reutlingen oder
- laufendem Miet- oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) von der Wohngeldstelle der Städte Reutlingen oder Metzingen sowie des Kreissozialamts Reutlingen oder
- der Bezug von Kinderzuschlag nach dem BKGG durch die Familienkasse des Bundes
- letztlich auch ein Bezug von laufenden Leistungen nach dem AsylbLG (zuständig ist hier das Amt für Migration und Integration des Landratsamtes Reutlingen).
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungen übernommen oder bezuschusst:
- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- persönlicher Schulbedarf,
- Aufwendungen für Schülerbeförderung,
- ergänzende angemessene Lernförderung,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,
- Leistungen zur Teilhabe.
Mit der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II oder XII werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe automatisch mitbeantragt. Somit sollten sich die Leistungsberechtigten sobald es um Leistungen für Bildung und Teilhabe geht in der Regel auch direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter*in wenden. Wird eine angemessene Lernförderung benötigt, ist diese immer zusätzlich zu beantragen.
Einwohner, welche Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert, je nach Wohnort, beim Kreissozialamt (Wohngeldstelle) des Landratsamtes Reutlingen oder beim Sozialamt der Stadt Reutlingen beantragen.
Personen welche Leistungen nach dem AsylbLG erhalten können die Leistungen über das Amt für Migration und Integration des Landratsamtes Reutlingen erhalten.
Die Leistungsberechtigten sämtlicher Leistungsarten (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld) werden mit der Bewilligung des Antrags nochmals ausdrücklich auf die Möglichkeit des Antrags auf Bildung und Teilhabe hingewiesen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass im Internet Informationen und Formulare bereitgestellt sind, um eine Antragstellung zu erleichtern.
Die Leistungen für Bildung gibt es in der Regel nur für Schüler und Schülerinnen, welche eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und teilweise auch für Kinder welche eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Die Leistungen für Teilhabe können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Die Leistungen werden teils in Gutscheinform, als Geldleistung oder als Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen erbracht. Genaue Informationen darüber erhalten die Anspruchsberechtigen dann mit einem schriftlichen Bescheid.
Ab dem 01.03.2021 werden sich innerhalb des Landkreises Reutlingen bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und der Lernförderung Änderungen ergeben:
Die für ein Mittagessen abrechenbaren entstehenden Aufwendungen werden von bisher maximal 5,50 EUR auf dann maximal 6,75 EUR erhöht. Schon ausgegebene Gutscheine werden nicht ersetzt. Sollten sich zukünftig Kosten für ein Mittagessen über die in einem schon ausgegebenen Gutschein genannten 5,50 EUR ergeben, so können entstehende Aufwendungen für Zeiten ab dem 01.03.2021 mit bis zu 6,75 EUR je Mittagessen abgerechnet werden.
Ist eine zum schulischen Unterricht ergänzende angemessene Lernförderung notwendig, so wird ab dem 01.03.2021 nicht mehr zwischen privaten Personen bzw. nicht gewerblichen und gewerblichen Einrichtungen unterschieden. Die Übernahme der Kosten für eine Stunde zu 60 Minuten ist dann auf maximal 22,00 EUR beschränkt.
Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/bildungspaket.html
Homepage des Landratsamts Reutlingen - Hier gibt es auch immer die aktuellen Formulare zum Download:
https://www.kreis-reutlingen.de/de/Service-Verwaltung/Buergerservice-A-Z/Buergerservice?view=publish&item=service&id=1103
Liebe Eltern,
der Zeitraum für die Schulanmeldung der neuen Fünftklässler wurde vom Kultusministerium auf den Zeitraum vom 08.03.2021 bis 11.03.2021 ausgeweitet. Anmeldungen dürfen grundsätzlich nur in diesem Zeitraum angenommen werden (ausgenommen sind Schüler im besonderen Beratungsverfahren).
Das Sekretariat ist vormittags von 7-12 Uhr und am Mittwoch nachmittags von 14-16 Uhr besetzt.
Bitte bringen Sie zur Schulanmeldung folgende Unterlagen mit:
Hier finden Sie Informationen, die am 5.2.21 an die Schulen geschickt wurden.
Informationen zu Gefahren des Onlineunterrichts und NO 0557.5.pdf
Aktuell liegen uns folgende Informationen von naldo für die Schülermonatskarten vor:
Stand: 26.01.2021, Homepage des naldo-Verkehrsverbundes
Am letzten Schultag kam der Weihnachtsmann zu allen Schülerinnen und Schülern der Schillerschule und überbrachte Schokonikoläuse vom Förderverein und Weihnachtskarten der evangelischen Kirchengemeinde. Herzlichen Dank für die Spende!
Das Sekretariat ist in der Zeit vom 23.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen.
Die nicht benötigten Fahrkarten für Januar können bis Montag, 21.12.2020 zurückgegeben werden. Danach ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich!
Schüler der Schillerschule machen auf humorvolle Art auf das richtige Maskentragen aufmerksam.
Mit viel Fleiß und Engagement gestalteten Schüler in ihren Pausen an der Schule tolle Plakate, die im Grundschul- und Sekundarstufengebäude auf das richtige Maskentragen hinweisen.
Vielen Dank!
Eure SMV
Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte,
wir, die SMV der Schillerschule, bedanken uns ganz herzlich bei euch für die vielen Sach- und Geldspenden, die an bedürftige Kinder weitergegeben werden, damit auch sie an Weihnachten ein Geschenk haben.
In der letzten Woche haben wir die Schuhkartons liebevoll eingepackt und mit Hygieneartikeln, Spielsachen, Schulmaterial und vielem mehr bestückt.
Trotz der diesjährigen schwierigen Corona-Situation können wir 527€ und 87(!) vollgepackte Schuhkartons spenden.
Vielen herzlichen Dank für euer Engagement und auf weitere gute Zusammenarbeit!
Die SMV der Schillerschule